Löschmitteleinheiten - Kern Feuerschutztechnik

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Löschmitteleinheiten

Informationen
Löschmitteleinheiten sind das Rating (die Löschkraft) eines Feuerlöschers, welche durch die Dosierung des Löschmittels bestimmt wird.

Durch inkrafttreten der neuen Arbeitsstättenregel ASR A 2.2 wurde die LE-Berechnung nach BGR 133 außer Kraft gesetzt.
Im Vergleich zur BGR133 wird künftig nur noch nach dem Ermittlungsmaß "normale Brandgefährdung" und "hohe Brandgefährung" definiert.

In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B zu ermitteln.
Ausgehend von der Grundfläche der Arbeitsstätte, sind die Löschmitteleinheiten nach der entsprechenden Brandgefährung zu ermitteln, wobei nur noch Feuerlöscher ab 6 LE für die Grundaustattung angerechnet werden dürfen.



 
 
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